Preise der Wohngemeinschaft

Aufgrund der ambulanten Versorgung der Wohngemeinschaft durch einen Pflegedienst liegen die Kosten für die Bewohner der Gemeinschaft unter denen einer vollstationären Einrichtung. Diese Wohnform ist somit auch unter Kostenaspekten eine interessante Alternative zu einem Pflegeheim. 

Von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft sind folgende Kosten zu tragen:

Miete und Nebenkosten

Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft trägt die Mietkosten seines Privatzimmers – einschließlich der eigenen Verbrauchskosten – und die anteiligen Kosten für die Gemeinschaftsflächen. Die Miethöhe richtet sich nach der jeweiligen Zimmergröße.

Kosten für Verpflegung und Wirtschaftsbedarf

Die Kosten, die sich aus der gemeinschaftlichen Haushaltsführung ergeben, sind von den Mietern selbst zu tragen. Dazu wird eine Haushaltskasse geführt. Die Höhe der Beiträge zur Haushaltskasse wird innerhalb der Gemeinschaft vereinbart.

Kosten für Pflege

Die Kosten für Pflege und Betreuung (Leistungen nach SGB XI) werden vom jeweiligen Bewohner individuell – wie in der häuslichen Versorgung – vom gewählten ambulanten Pflegedienst in Rechnung gestellt und mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Leistungen der Behandlungspflege werden ebenfalls vom Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Kosten für Betreuung

Menschen mit Demenzerkrankungen benötigen eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Diese Leistungen werden durch Präsenzkräfte erbracht und vom Bewohner im Rahmen einer Betreuungspauschale getragen.